Fairer Wettbewerb und Stärkung des privaten Unternehmertums in der Waldwirtschaft zur Bewältigung der aktuellen Waldkrise

Pressemitteilung | 06. Juli 2021

Der Bundesverband der freiberuflichen Forstsachverständigen (BvFF) hat sein Positionspapier für die kommende Legislaturperiode veröffentlicht. Darin setzt sich der Verband für neue Strukturen und Förderinstrumente als Grundlage für die ökonomisch und ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, auch im Interesse der Waldeigentümer, ein.

 

Durch die vergangenen Kalamitäten wurden die Wälder in Deutschland stark geschädigt, sodass die Bewirtschafter vor extremen, teils existenziellen Herausforderungen stehen. Der BvFF hat acht Positionen formuliert, die Teil der Lösung dieser Krise sein sollten.

 

So begrüßt der Verband die Entscheidung des Bundestages zur Sicherung klimastabiler Wälder, zukünftig die Ökosystemleistungen zu honorieren. „Diese Honorierung muss an bestimmte Bewirtschaftungskriterien von aktiv bewirtschafteten Wäldern gekoppelt sein. Nur so kann auch eine langfristige Bindung von Co2 im Holz bzw. langlebigen Holzprodukten gewährleistet werden“, so Michael Storandt, Präsident des BvFF.

 

Ein Kernthema des BvFF ist ein faires Miteinander und echte Chancengleichheit zwischen staatlichen und privaten Dienstleistern. So darf die Waldkrise nicht dazu genutzt werden, bestehende staatliche Einheitsforstverwaltungen zu stärken oder gar auszubauen. Private Forstdienstleister stehen zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in den Wäldern zur Verfügung. Die Staatsverwaltungen werden aufgefordert, ihre hoheitlichen Aufgaben und Dienstleistungen organisatorisch zu trennen und ihre Dienstleistungen kostendeckend anzubieten.

 

Zur zügigen Schaffung klimastabiler Mischwälder müssen sowohl Waldeigentümer als auch Forstdienstleister mit geeigneten Förderinstrumenten in die Lage versetzt werden, an diesem übergeordneten Ziel schnell und unbürokratisch arbeiten zu können. Der BvFF setzt sich daher für eine Aufnahme von Beratungsdienstleistungen freiberuflich tätiger Forstdienstleister in die Förderrichtlinien des Bundes und der Länder ein. Eine indirekte Förderung des kommunalen und privaten Waldbesitzes durch „nicht kostendeckende Dienstleistungen des Staates ist generell einzustellen“ so Michael Storandt. Die Waldbesitzer sind bundesweit direkt zu fördern.

 

Des Weiteren müssen die Instrumente der Inventurdatenerfassung der Wälder an die heutigen klimatischen Bedingungen angepasst werden. Die extremen Wetterverhältnisse sorgen für immer schnellere Veränderungen in den Wäldern. Ein ständiges und flächendeckendes Waldmonitoring, bis auf die Ebene der Forstbetriebe, mit regelmäßigen und aktuelleren Informationen sollte zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Das aktuelle Positionspapier des BvFF finden Sie hier:

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Positionspapier der Freien Förster zur Bundestagswahl 2021
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Freie Förster, Waldbesitzerverband und Sächsischer Unternehmerverband kritisieren gravierende Ungleichheit bei Vergabe öffentlicher Mittel zur Behebung der Dürreschäden

Holz-Zentralblatt | 17. Juli 2020 | Seite 528 | Nr. 29

Erklärung der FreienFörster zur aktuellen Situation in der Forstwirtschaft vom 26.09.2019

Am 13.09.2019 fand die Jahresmitgliederversammlung des Verbandes der Freien Förster in Burg
(Land Brandenburg) statt. Im Ergebnis der Verbandsberatungen und des Waldgipfels vom 25.09.2019 gibt der Verband
folgende Erklärung ab:


Die Waldschäden der letzten 2 Jahre, verursacht durch Sturm- und Brandkatastrophen und die
Massenvermehrung von Schadinsekten, stellen die Waldbesitzer vor ungekannten
Herausforderungen. Ein Ende ist nicht absehbar. 


Insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen sind so fundamental, dass der Waldbesitz nicht mit
den Problemen alleine gelassen werden darf.


In dieser Zeit Bedarf es enormer Anstrengungen nicht nur der Waldbesitzer und  aller im Wald
Tätigen, sondern der gesamten Gesellschaft. Es gilt jetzt die Kräfte zu bündeln und außerhalb
jeglicher Ideologien nach den besten Wegen und Lösungsansätzen zu suchen sowie überlegt,
besonnen und zügig zu handeln. Sachverstand, Erfahrung und wissenschaftliche Erkenntnisse müssen
die Diskussionen durchdringen. 


Die Waldbesitzer und alle im Wald Arbeitenden haben in der Vergangenheit viel geleistet, damit der
Wald durch Umbau und Pflege dem Klimawandel widerstehen kann. Dieser Weg muss
weitergegangen werden. 


Der BvFF appelliert:

  • An einer aktiven und nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Wertschätzung aller Waldfunktionen muss festgehalten werden. 
  • Die Zusage der Regierung über die Bereitstellung von 800 Millionen Euro ist ein wichtiger Schritt. Diese Mittel müssen unmittelbar den Waldbesitzern für die Räumung des Schadholzes und die Wiederbewaldung eingesetzt werden
  • Die Bereitstellung der Gelder muss unbürokratisch, innovativ und schnell erfolgen. Das bestehende Antragswesen für die forstliche Förderung ist dafür völlig ungeeignet. Die freien Förster stehen für eine schnelle Abwicklung und Umsetzung der notwendigen Maßnahme zur Verfügung.
  • Vorgeblich mangelndes Personal in den Staatsforstverwaltungen ist nicht die Ursache der aktuellen Situation. Der laute Ruf nach mehr Personal ausschließlich in den Staatsforstverwaltungen ist deshalb nicht zielführend und birgt die Gefahr des Glaubens mit solchen Maßnahmen die Probleme lösen zu können. Die geplanten Mittel dürfen nicht für den Ausbau von staatlichen Verwaltungen verkonsumiert werden. Sie müssen direkt und zielgebunden für den Wiederaufbau der Wälder an die Waldbesitzer fließen. Die Direkte Förderung ist die effizienteste Form der Mittelverwendung.
  • Die Krise darf nicht dafür genutzt werden, die Fortschritte zur Errichtung eines fairen Wettbewerbs in der Forstwirtschaft zwischen staatlichen und privaten Dienstleistern in Frage zu stellen. Dies würde die Forstwirtschaft erneut spalten. Die freien Sachverständigen und freien Förster stehen genau wie ihre Kollegen in den privaten, kommunalen und staatlichen Verwaltungen zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung und sind dazu auch in der Lage.Dies gelingt nur bei Chancengleichheit.
  • Der Private Dienstleistungssektor in der Forstwirtschaft ist weiter zu stärken. Befördert durch öffentliche Auftraggeber und Verwaltungen muss endgültig Schluss sein mit unfairem Wettbewerb, mit Preisdrückerei und sittenwidrigen Vertragsbedingungen. Ressourcen können so nicht aufgebaut werden und fehlen dann in der Krise.
  • Die Privaten Dienstleister sind wichtige Akteure in der Waldwirtschaft. Wir fordern über die entsprechenden Gremien eine bessere Einbeziehung in fachliche und politische Entscheidungen von Verwaltung und Politik.
  • Zukünftig  ist die Ökosystemleistung „Kohlenstoffspeicherung“ des Waldes zu honorieren.
  • Das Monitoring der Wälder muss mit modernen Verfahren flächendeckend, hinreichend genau und ständig ausgebaut werden. Dazu bedarf es öffentlicher Mittel. Nur eine professionelle Lagebeschreibung des Waldzustandes ermöglicht kluge fachliche und politische Entscheidungen.

Änderung des Sächsischen Waldgesetzes - Positionspapier vom 12.02.2019

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Änderung des Sächsischen Waldgesetzes – Bundesverband freiberuflicher Forstsachverständiger (BvFF) gibt Stellungnahme ab

Die Landesgruppe Thüringen und Sachsen des BvFF begrüßt die Gesetzesänderungsinitiative des zuständigen Staatsministers Thomas Schmidt, das Sächsische Waldgesetz an geltendes Bundesrecht anzupassen, den Wettbewerb zu stärken und nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Regelungen im SächsWaldG aufzuheben. In dem vorgelegten Referentenentwurf wird ein Bekenntnis der Sächsischen Staatsregierung zur Stärkung und Fortentwicklung der Forstwirtschaft unter Berücksichtigung aller Waldeigentumsformen und geltender rechtlicher Rahmenbedingungen in Sachsen sichtbar.

Dennoch erkennt der BvFF in dem vorgelegten Gesetzentwurf neuerliche Ansätze, die Erreichung der vorrangigen Ziele zu konterkarieren, den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) in eine dominierende Wettbewerbsposition bringen und nichtstaatliche forstliche Dienstleister im Freistaat Sachsen zu benachteiligen. Damit würden Wettbewerbsstrukturen geschaffen, die voraussichtlich nicht im Einklang mit nationalen und EU-Beihilferechtsregelungen stehen und die Gefahr einer nicht kartellrechtskonformen Novellierung des SächsWaldG beinhalten. Dem Staatsbetrieb Sachsenforst würden gemäß vorliegenden Entwurf zusätzliche Aufgaben zugewiesen, für die es keine Notwendigkeit, sondern eher rechtliche Bedenken gibt.

 

Laut schriftlicher Stellungnahme des BvFF vom 16.03.2018 bestehen u.a. folgende Forderungen:

 

1.) Die forstfachliche Qualifizierung für Betreuung und forstliche Betriebsführung im Nichtstaatswald ist in einer eigenen Rechtsverordnung gesondert zu regeln. Ausschließende und diskriminierende Regelungen sind zu vermeiden. Eine auf traditionelle Laufbahnen beschränkte Bereitstellung geeigneten Personals als alleinige Sache des Staatsbetriebes Sachsenforst würde – in Anbetracht dessen Stellung als Marktteilnehmer und Mitbewerber – dem Gesetzesanliegen nicht gerecht.

 

2.) Die beabsichtigten Änderungen, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Forstbehörde weiterhin forstliche Dienstleistungen für die Körperschaften und den Privatwald anbieten kann, wird abgelehnt, da diese geeignet sind, den Wettbewerb in der Betreuung von insbesondere körperschaftlichen Waldbesitzungen weiterhin erheblich zu behindern. Die kartellrechtliche Untersagung einer Erbringung von Dienstleistungen durch Personen, die Beschäftigte einer Forstbehörde sind oder unter deren Dienst- und/oder Fachaufsicht stehen, ist zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich der beabsichtigen forstlichen Betriebsführung und Betreuung bleibt unklar, warum dies weiterhin Aufgabe einer Forstbehörde sein soll. Vielmehr sollte im novellierten Gesetz klar zwischen den fiskalischen Aufgaben von Sachsenforst und den übertragenen Aufgaben als obere Forstbehörde getrennt werden.

 

3.) Wissenstransfer und Beratung nichtstaatlicher Waldbesitzer darf nur diskriminierungsfrei durch die unteren Forstbehörden angeboten werden.

 

Die beabsichtigte Beratung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst sollte nicht auf Forstbetriebsgemeinschaften ausgeweitet werden. Vielmehr ist eine grundsätzlich andere Organisationsstruktur zu entwickeln, die einen wettbewerbsverzerrenden Informationsaustausch zwischen dem Betrieb Sachsenforst und der Forstbehörde Sachsenforst verhindert. Insoweit weist der BvFF nochmals auf eine notwendige Trennung zwischen SBS und unteren Forstbehörden hin. Dies entspricht auch den Forderungen des Bundeskartellamtes.

 

Die deutliche Erweiterung der gesetzlichen Aufgaben des SBS auf den unentgeltlichen Wissenstransfer für den Privat- und Körperschaftswald wird abgelehnt, da er den Wettbewerb mit freien Dienstleistern und anderen Weiterbildungsinstitutionen de facto unmöglich macht.

 

Als unzutreffend kritisiert der BvFF die in der Begründung zum Gesetzesentwurf behauptete finanzielle Aufwandserhöhung für Kommunen und private Waldbesitzer im Zuge eines Wegfalls staatlich subventionierter Dienstleistungen durch den SBS.

 

Vielmehr sollte darauf hingearbeitet werden, dass gemessen an einsparbaren staatlichen Zuführungsbeträgen an den Staatsbetrieb Sachsenforst eine Direktförderung implementiert wird, mit der die Kommunen und privaten Waldbesitzer finanziell unterstützt werden. Mit einer derartigen Förderung wären insbesondere die Körperschaften in der Lage, plural und frei zu entscheiden, welchen forstlichen Dienstleister sie wählen.

Waldbesitzer und Forstsachverständige kooperieren

Holz-Zentralblatt | 02. März 2018 | Seite 198 | Nr. 9

Die Vielfalt Wald GmbH, Tochtergesellschaft der AGDW – Die Waldeigentümer, unterstützt jetzt den Bundesverband der Freiberuflichen Forstsachverständigen (BvFF). Ende vergangener Woche haben die Verbandsspitzen einen Kooperationsvertrag unterzeichnet und eine gegenseitige assoziierte Mitgliedschaft vereinbart. Zu den Aufgaben der Vielfalt Wald gehört die Unterstützung des BvFF bei der Interessenvertretung in Berlin, bei Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung sowie bei organisatorischen Aufgaben.

 

Michael Storandt, Präsident des BvFF, freut sich über die künftige Kooperation, da die Organisation des Verbandes bislang ausschließlich ehrenamtlich erfolgte. „Dank dieser professionellen Unterstützung hat die Arbeit unseres Verbandes jetzt eine feste Grundlage“, sagte Storandt.

 

Der BvFF ist eine parteipolitisch und konfessionell unabhängige Interessenvertretung der freiberuflich tätigen Forstsachverständigen, deren Tätigkeitsgebiet die gesamte Forstwirtschaft umfasst. „Beide Seiten werden von der Kooperation profitieren“, sagte AGDW-Präsident Philipp zu Guttenberg, „denn auch die AGDW hat mit den Forstsachverständigen einen hochkompetenten Partner gewonnen“.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben der forstlichen Sachverständigen zählen u.a. die Forsteinrichtung, d.h. die Beschreibung und Kartierung von Waldbeständen sowie die Planung zukünftiger waldbaulicher Maßnahmen von der Aufforstung über die Erfolgsprüfung bis zur Holznutzung. Ein weiteres Themengebiet ist die Waldwertschätzung: Diese spielt eine wichtige Rolle bei Verkauf, Vererbung oder bei der Begutachtung von Schäden im Wald. Hinzu kommt die Betriebsleitung und Beratung von Forstbetrieben und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. „Mit der Vielfalt Wald haben wir jetzt die Chance, unsere Interessen und Themen auch in Berlin zu verankern“, sagte Storandt.

Forstpolitik in Thüringen – Ignoranz am forstpolitischen Zeitgeschehen?

Holz-Zentralblatt | 07. April 2017 | Seite 332 | Nr. 14

Unter dem Thema „Forstpolitik in Thüringen – wie weiter?“ hatte am 30. März 2017 der Thüringer Forstverein geladen um das „Mega-Thema der Forstbranche“ – wie es der Forstverein selbst bezeichnete, für Thüringen zu diskutieren. Einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema Kartellamt (Rundholzverfahren und Beschluss des OLG Düsseldorf) sowie dessen Ursachen gingen die Initiatoren und fast alle Redner jedoch aus dem Weg. Entsprechend wurde der Begriff und die Thematik „private Forstdienstleistungsunternehmer“, welche in einem neutralen Dialog zum Thema Kartellamtsbeschluss zwangsläufig hätte aufgegriffen werden müssen, von nahezu allen Rednern – wozu neben dem Präsidenten des Deutsches Forstvereins auch der Ministerpräsident Bodo Ramelow zählte – ausgeblendet. Erst durch den Präsidenten des Bundeskartellamtes, Herrn Andreas Mundt, wurde diese Thematik erstmals in die Diskussion gebracht. Es wurde dargelegt, dass das Kartellamt Marktpositionen wie Holzvermarktung und forstliche Dienstleistungen in Thüringen weiter beobachten und analysieren werde. Aus Sicht des BvFF ist diese Analyse auch in Thüringen dringend notwendig, da durch rechtliche und strukturelle Beschränkungen sowie mit Steuergeldern subventionierte Dienstleistungen von ThüringenForst AöR wettbewerbswidrige Zugangsvoraus-setzungen zu den Dienstleistungsmärkten für die privaten Forstdienstleistungsunternehmer bestehen. Entsprechende Märkte an bestimmten privaten Dienstleistungen (z.B. Beförsterung) konnten sich dadurch in der Vergangenheit kaum entwickeln. Ein fairer und aus heutiger Sicht rechtskonformer Wettbewerb im forstlichen Dienstleistungsgeschäft ist faktisch nicht existent. Der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhaltes Prinz Salm war als einziger Redner bereit, die aktuelle politische Situation treffend scharf zu analysieren und für die große Zahl an anwesenden Forstbediensteten wachrüttelnd zu präsentieren. Sein Fazit in einer dringend notwendigen Schaffung von rechtssicheren Strukturen für den Kleinprivatwald und einer nun zwingend notwendigen ernsthaften forstpolitischen Auseinandersetzung mit der Thematik schien jedoch bei der Mehrzahl der anwesenden Staatsbediensteten letztlich kaum Gehör zu finden. Vielmehr beschloss man den Tag in einer nüchternen Podiumsdiskussion, in der man bei der Rednerzusammenstellung schon im Vorfeld kritische Töne an bestehenden Forststrukturen weitestgehend ausschloss. Der Satzungsaufgabe des Forstvereins „Wir suchen den Dialog mit anderen relevanten gesellschaftlichen Gruppen, um gemeinsam zukunftsfähige Lösungen für den Wald zu entwickeln“ ist man mit dieser Veranstaltung aus Sicht des BvFF nicht gerecht geworden. Trotz der teilweise berechtigten Hinweise auf die historisch bedeutsamen Aufbauleistungen der Thüringer Forstverwaltung musste man die Veranstaltung vielmehr als Inszenierung und Selbstpräsentation der Forstverwaltung sowie Ignoranz am forstpolitischen Zeitgeschehen verstehen. Es ist aus Sicht der privaten Forstdienstleistungs-unternehmer enttäuschend, dass durch den Veranstalter eine derart einseitige Sichtweise der aktuellen forstpolitischen Situation geschaffen wurde. Verdeutlicht dies, dass man sich in Thüringen nicht ernsthaft mit der Thematik Kartellamt auseinandersetzen möchte? Ergänzend soll nicht unerwähnt bleiben, dass zu den Mitgliedern des Forstvereins auch eine Vielzahl von privaten Forstdienstleistungsunternehmern gehören, diese hätten sich sicher eine neutralere Analyse des aktuellen forstpolitischen Zeitgeschehens gewünscht.