Die Geschichte des BvFF

 

Der Beruf des Freiberuflichen Forstsachverständigen mit den heutigen Aufgabengebieten ist wohl erst nach 1945 entstanden. In der Niederschrift zur Gründungsversammlung von 1954 heißt es hierzu: "Der freischaffende akademische Forstmann war - wenigstens im Deutschen Reiche -unbekannt." Die "Zivil-Ingenieure" als selbständige akademische Forstleute, die sich zu einem Berufsverband zusammengeschlossen haben, gab es jedoch im alten Österreich. Die Anregung zur Gründung eines Berufsverbandes kam deshalb auch von zwei Forstmännern, die aus dem Sudetenland stammten: Dr. Hammer und Dittrich. Sie gehören zu den Gründungsmitgliedern des Verbandes.

 

Einige der sechs Gründungsmitglieder blickten im Jahr 1954 bereits auf eine 9-jährige Tätigkeit als selbständige Forstgutachter zurück. Die Tatsache, daß sie ihre Familien und sich in dieser ersten Nachkriegsphase erfolgreich und ohne staatliche Hilfe "durchgebracht" hatten, erfüllte sie nicht nur mit Stolz, sondern führte sie auch zu der Erkenntnis, daß der Beruf des Forstsachverständigen in Bayern "existenzfähig" und etabliert sei. Sie machten aber auch die Erfahrung, daß der Einzelne wenig auszurichten vermochte, wenn es um die Durchsetzung berufsständischer Interessen ging. Die Gründung eines Berufsverbandes lag deshalb nahe. Auf der Gründungssitzung im Juni 1954 konstituierte sich dann der "Verein freiberuflich tätiger akademischer Forstleute e. V." Der BvFF kann im Jahr 1990 hocherfreut feststellen, daß von den 6 Gründungsmitgliedern noch eines dem Verband angehört: Frbr. Oberforstrat Hubert Dittrich.

 

Der Verband wurde in den Jahren von

1954 -1960 von Dr. Werner Junghans,
1960-1962 von Herrn Feierfeil,
1962-1973 von Hubertus Scholz,
1973- 1975 von Bernd von Rochow,
1975-1983 von Sigmund Reichenberger
1983-1991 von Dieter Frey und
1991-2003 von Berwig Hitzer als jeweils 1. Vorsitzenden geführt,

im Juli 2003 wurde Michael Storandt zum Verbandspräsidenten gewählt

 

Zwischenzeitlich erfolgte die Änderung der Vereinsbezeichnung in "Verband Freiberuflicher Forstleute e. V." Als Reaktion auf die Einführung und Verankerung des Begriffes "Forstsachverständige" wurde 1977 die Berufsvertretung in "Verband Freiberuflicher Forstsachverständiger e. V" umbenannt.

 

Am 1.3.1991 wurde die neue Satzung durch die Mitgliederversammlung beschlossen und in das Vereinsregister eingetragen.

 

Bis zum Beginn der 80er Jahre erreicht der Verband 2 große Ziele

 

  • Verankerung der Berufsbezeichnung "Forstsachverständiger" im Bayerischen Waldgesetz; damit ist ein bestimmtes, den freiberuflich tätigen Forstsachverständigen vorbehaltenes Arbeitsgebiet fixiert;
  • Wesentliche Verbesserung der Einkommenssituation; für Teilbereiche werden Gebührenordnungen erreicht, gleichwohl entspricht das bisher Erreichte nicht dem Niveau der Gebührenordnungen anderer Freiberufler;

 

Die Zahl der Verbandsmitglieder nahm in der ersten Hälfte der 80er Jahre stetig zu. Sie stieg dann nochmals in den Jahren 1987 bis 1989 um 17 % und bis Juni 1990 sogar um 2 %. Mit dem Anstieg der Mitgliederzahl war eine Umstrukturierung des Verbandes notwendig geworden: Die Mitgliederversammlung gab sich im Jahr 1989 eine neue Satzung, in der die Änderung des Verbandsnamens in Bundesverband Freiberuflicher Forstsachverständiger e. V. [BvFF] und die Einführung von Landesverbänden festgeschrieben wurde (Bis zum Jahr 2001 wurden folgende Landesverbände installiert: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holnstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen). Die Verbandsführung wurde durch die neu geschaffene Funktion des Verbandsgeschäftsführers und durch das Institut des Gesamtvorstands, in dem auch die Vorsitzenden der Landesverbände und deren Stellvertreter Sitz und Stimme haben, stark erweitert. Das Gros der BvFF-Mitglieder befindet sich im Süddeutschen Raum, d.h. in Bayern und Baden-Württemberg, wobei im Landesverband Bayern 80 % aller im BvFF zusammengeschlossenen Forstsachverständigen vertreten sind.

 

Der BvFF versteht sich als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Standesvertretung der freiberuflich tätigen Forstsachverständigen. Satzungsgemäß soll er zur Sicherung der sozialen Grundlagen und Belange, zur Ordnung der Mitglieder untereinander sowie zur Vertretung gemeinsamer Interessen nach außen und zur beruflichen Fortbildung seiner Mitglieder beitragen. Die Mitglieder des BvFF sind untereinander zur Kollegialität verpflichtet.

 

Die Voraussetzungen zur Aufnahme in den BvFF sind der erfolgreiche Abschluss eines Diplom-, Bachelor- oder Masterstudienganges einer Hoch- oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Forstwissenschaft/ Forstwirtschaft oder verwandter Fachgebiete sowie die freiberufliche Tätigkeit auf diesen Gebieten. Nicht aufgenommen werden pensionierte Forstleute des öffentlichen Dienstes.