Vorteile Ihrer Mitgliedschaft

Voraussetzungen zur Aufnahme

  • erfolgreicher Abschluss eines Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengangs einer Hoch- oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Forstwissenschaft / Forstwirtschaft oder verwandter Fachgebiete und
  • die freiberufliche Tätigkeit als Forstsachverständiger
  • nicht aufgenommen werden pensionierte Forstleute       des öffentlichen Dienstes.

Satzung

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Satzung
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Profitieren Sie als Mitglied von speziellen Versicherungsrahmenbedingungen

Alle Mitglieder unseres Verbandes haben die Möglichkeit von günstigen Verbands-Konditionen (Gruppentarif) bei der Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht zu profitieren. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen dazu:

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Antrag auf Mitgliedschaft

Die Aufnahme in den BvFF erfolgt auf schriftlichen Antrag.

 

Das für die Anmeldung erforderliche Formular können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.

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Aufnahmeantrag natürliche Personen
BvFF Aufnahmeantrag 2023 NP.pdf
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Aufnahmeantrag juristische Person
BvFF Aufnahmeantrag 2023 JP.pdf
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ANLAGE Einzugsermächtigung Mitgliedsbeitrag
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Füllen Sie bitte die Formulare aus. Danach den für Sie gültigen Aufnahmeantrag (juristische Person oder natürliche Person) sowie die Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag bitte ausdrucken und unterschrieben an den Geschäftsführer des BvFF senden:

 

Bundesverband Freiberuflicher Forstsachverständiger e.V.

GF Gerhard Schmutz

Arzbacher Str. 7

83646 Bad Tölz

 

Von Ihrem Aufnahmeantrag und der Einzugsermächtigung fertigen Sie bitte eine Kopie für Ihre Unterlagen.

 

Beiträge

  • Jahresmitgliedsbeitrag: 200,00 EUR
  • Einmalige Aufnahmegebühr: 25,00 EUR

Anmerkungen:

Der Beitrag wird für den Rest des Kalenderjahres ab Beginn der Mitgliedschaft (also die restlichen Monate) berechnet.

Euro-Beträge werden auf volle Euro gerundet.

 

Bezüglich der Beitragspflicht wird auf die §§ 4 (1) Pflichten der Mitglieder und § 12 Mitgliedsbeitrag der Satzung des BvFF sowie die Beitragsordnung verwiesen.

 

Aus Gründen der Arbeitsvereinfachung (alle Vorstandsmitglieder und damit auch der Schatzmeister sind ehrenamtlich tätig) bitten wir um Erteilung einer Einzugsermächtigung. Ein entsprechendes Formular wird zusammen mit der Aufnahmebestätigung zugeschickt und sollte dann im Falle der Erteilung entsprechend ausgefüllt dem Schatzmeister zugeleitet werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, daß ein Abschluß von Versicherungen über den Verband (kostengünstige Sammelversicherungen, z.B. Vermögensschadenshaftpflicht, Bürohaftpflicht, Elektronikversicherung) zwingend eine Einzugsermächtigung voraussetzt.

 

Näheres zu den derzeit angebotenen Versicherungen und zugehörigen Beiträgen nebst Versicherungssummen ist beim Schatzmeister Matthias Bauer

Alte Poststr. 4

96274 Itzgrund-Gleußen

Tel.: 09533 - 17 07

zu erfragen.

 

Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten oder Geschäftsführer.