Alle Mitglieder unseres Verbandes haben die Möglichkeit von günstigen Verbands-Konditionen (Gruppentarif) bei der Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht zu profitieren. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen dazu:
Die Aufnahme in den BvFF erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Das für die Anmeldung erforderliche Formular können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.
Füllen Sie bitte die Formulare aus. Danach den für Sie gültigen Aufnahmeantrag (juristische Person oder natürliche Person) sowie die Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag bitte ausdrucken und unterschrieben an den Geschäftsführer des BvFF senden:
Bundesverband Freiberuflicher Forstsachverständiger e.V.
GF Gerhard Schmutz
Arzbacher Str. 7
83646 Bad Tölz
Von Ihrem Aufnahmeantrag und der Einzugsermächtigung fertigen Sie bitte eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Anmerkungen:
Der Beitrag wird für den Rest des Kalenderjahres ab Beginn der Mitgliedschaft (also die restlichen Monate) berechnet.
Euro-Beträge werden auf volle Euro gerundet.
Bezüglich der Beitragspflicht wird auf die §§ 4 (1) Pflichten der Mitglieder und § 12 Mitgliedsbeitrag der Satzung des BvFF sowie die Beitragsordnung verwiesen.
Aus Gründen der Arbeitsvereinfachung (alle Vorstandsmitglieder und damit auch der Schatzmeister sind ehrenamtlich tätig) bitten wir um Erteilung einer Einzugsermächtigung. Ein entsprechendes Formular wird zusammen mit der Aufnahmebestätigung zugeschickt und sollte dann im Falle der Erteilung entsprechend ausgefüllt dem Schatzmeister zugeleitet werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß ein Abschluß von Versicherungen über den Verband (kostengünstige Sammelversicherungen, z.B. Vermögensschadenshaftpflicht, Bürohaftpflicht, Elektronikversicherung) zwingend eine Einzugsermächtigung voraussetzt.
Näheres zu den derzeit angebotenen Versicherungen und zugehörigen Beiträgen nebst Versicherungssummen ist beim Schatzmeister Matthias Bauer
Alte Poststr. 4
96274 Itzgrund-Gleußen
Tel.: 09533 - 17 07
zu erfragen.
Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten oder Geschäftsführer.